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Barrierefreie Website erstellen lassen: Umsetzung nach BFSG-Vorgaben

Barrierefreie Website erstellen lassen bei beluMedia: Umsetzung nach BFSG-Vorgaben, zum Festpreis und persönlich aus Stralsund.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz. Es betrifft Websites, auf denen Verbraucher online etwas kaufen oder buchen können (§ 1 Abs. 3 BFSG). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen: unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme (§ 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17 BFSG). Barrierefreiheit ist bei mir schon im Starter-Paket ab 1.499 € dabei.

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Für alle nutzbar, auch per Tastatur und Screenreader

Barrierefreie Website erstellen lassen heißt: Ihre Seite ist für alle nutzbar, auch per Tastatur und mit Screenreader. Bei beluMedia bekommen Sie eine Umsetzung nach BFSG-Vorgaben, mit gut lesbaren Farben, klaren Formularen und verständlichen Menüs. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025, vor allem für Online-Shops und andere Angebote, über die Verbraucher online Verträge schließen. Auf dieser Seite lesen Sie, was das Gesetz sagt, und ich baue Ihre Seite zum Festpreis.

Festpreis-Angebot anfragen

Was bedeutet barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website lässt sich ohne besondere Erschwernis finden, öffnen und bedienen, auch für Menschen mit Behinderungen und ohne fremde Hilfe. Im Gesetz heißt es, Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“ (§ 3 Abs. 1 BFSG).

In der Praxis heißt das: Bilder haben Beschreibungstexte, Farben sind gut lesbar, die Seite lässt sich ohne Maus bedienen, Überschriften sind sauber gegliedert und Formulare sind klar beschriftet. Wer eine Website barrierefrei machen will, baut sie am besten von Anfang an so.

Passendes Paket ansehen

Muss meine Website barrierefrei sein? Der Kurzcheck

Das hängt davon ab, was Ihre Website tut und wer Sie sind. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfasst unter anderem „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ für Verbraucher, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG). Gemeint sind digitale Dienste über Webseiten, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf einen Verbrauchervertrag erbracht werden, zum Beispiel ein Online-Shop (§ 2 Nr. 26 BFSG).

Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gilt die Pflicht nicht (§ 3 Abs. 3 BFSG). Als Kleinstunternehmen zählt ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 BFSG).

Ihre Situation und was das BFSG dazu sagt
Ihre SituationWas das BFSG dazu sagtGrundlage
Online-Shop oder andere Verträge mit Verbrauchern über die Website, kein KleinstunternehmenErfasst: Die Website muss barrierefrei sein§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 2, § 3 Abs. 1 BFSG
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, das Dienstleistungen anbietetAusgenommen von der Pflicht§ 3 Abs. 3, § 2 Nr. 17 BFSG
Angebot nur für Unternehmen, nicht für VerbraucherDas Gesetz erfasst Dienstleistungen für Verbraucher§ 1 Abs. 3, § 2 BFSG
Reine Informationsseite ohne Verkauf und ohne BuchungErfasst sind Dienste, die auf einen Verbrauchervertrag zielen. Ob Ihre Seite darunter fällt, ist im Zweifel Einzelfall§ 2 Nr. 26 BFSG
Unklare LageEinzelfall, im Zweifel rechtlich beraten lassenHinweis unten

Wichtig: Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine sachliche Information. Ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, klärt im Zweifel ein Rechtsanwalt oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Barrierefreie Website anfragen

Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt

Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit dauerhafter Behinderung. Auch wer gerade einen verletzten Arm hat, in der Sonne aufs Handy schaut oder im Zug mit schlechter Verbindung liest, kommt mit einer klaren Seite besser zurecht. Auch dass sich die Seite jedem Gerät anpasst, hilft dabei. Mehr dazu auf der Seite Responsive Webdesign.

  • Mehr Kunden, die bleiben

    Wer Ihre Seite bedienen kann, kann bei Ihnen anfragen oder buchen.

  • Eine saubere Struktur

    Klare Überschriften und Beschreibungstexte helfen auch Suchmaschinen.

  • Ein professioneller Eindruck

    Verständliche Navigation und gut lesbare Texte wirken vertrauenswürdig.

Barrierefreie Website unverbindlich anfragen

Welcher Standard gilt?

Das BFSG legt die technischen Einzelheiten nicht selbst fest. Es verweist auf eine Verordnung (BFSGV), die den Stand der Technik verlangt. Als Orientierung nennt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit die europäische Norm EN 301 549 in Version 3.2.1. Für Websites verweist diese auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 mit den Stufen A und AA. Die Norm wird überarbeitet und soll künftig auf WCAG 2.2 verweisen.

Bei der Umsetzung orientiere ich mich an WCAG 2.1 Stufe AA und beachte, wo sinnvoll, die neuen Kriterien aus WCAG 2.2.

Barrierefreiheit nach Standard anfragen

Was ich bei Ihrer Website konkret umsetze

  • Alle Bilder mit Beschreibungstext (Alt-Text), reine Dekoration ohne Text.
  • Farben und Kontraste, die gut lesbar sind. Für normalen Text verlangt WCAG mindestens 4,5 zu 1.
  • Bedienung komplett mit der Tastatur, mit sichtbarem Fokus.
  • Saubere Überschriften-Hierarchie und sinnvolle Bereiche für Screenreader.
  • Formulare mit eindeutiger Beschriftung und verständlichen Fehlermeldungen.
  • Menüs und Dialoge, die per Tastatur und Screenreader funktionieren.
  • Darstellung, die auch bei 200 Prozent Vergrößerung ohne Verlust von Inhalt funktioniert.

Was ich nicht verspreche: ein Siegel, eine rechtliche Garantie oder Fehlerfreiheit. Ich setze nach Stand der Technik um und prüfe. Ob eine Seite die Anforderungen erfüllt, beurteilt im Streitfall die zuständige Behörde.

Eine ausführliche Anleitung zu den Maßnahmen steht im Ratgeber Barrierefreiheit umsetzen.

Barrierefreie Umsetzung anfragen

Overlay-Tools ersetzen keine saubere Umsetzung

Sogenannte Overlay-Plugins versprechen Barrierefreiheit per Klick. Sie legen eine Bedienleiste über die Seite, ändern aber nicht deren Aufbau. Ich baue Barrierefreiheit direkt in Aufbau, Design und Inhalt ein: Struktur, Kontraste, Tastaturbedienung und Beschriftungen.

Saubere Umsetzung anfragen

Was passiert bei Verstößen?

Zuständig ist die Marktüberwachung der Länder, gebündelt in der gemeinsamen Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Sie prüft anlassbezogen und anhand von Stichproben (§ 28 BFSG). Das Gesetz sieht Geldbußen vor: Wer eine Dienstleistung entgegen den Anforderungen anbietet oder erbringt, kann mit bis zu 100.000 Euro belangt werden (§ 37 BFSG).

Das ist eine Höchstgrenze, keine Preisliste. Für Ihre Entscheidung zählt eher: Wer vorsorgt, muss später nicht unter Zeitdruck umbauen.

Unverbindlich Angebot anfragen

Bestehende Website: gilt eine Übergangsfrist?

Eine pauschale Frist für bestehende Websites kennt das Gesetz nicht. Die Übergangsbestimmung erlaubt bis zum 27. Juni 2030 vor allem, Dienstleistungen weiter unter Einsatz von Produkten zu erbringen, die schon vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig eingesetzt wurden. Vor diesem Tag geschlossene Verträge dürfen bis längstens 27. Juni 2030 unverändert fortbestehen (§ 38 BFSG). Ob das für Ihre Website gilt, ist Einzelfall.

Für eine bestehende Website sage ich Ihnen nach einer Sichtung, ob eine Überarbeitung oder ein Neubau sinnvoller ist.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite informiert sachlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzesstand: abgerufen am 26.10.2026 auf gesetze-im-internet.de. Verbindliche Auskünfte geben ein Rechtsanwalt, die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Meine bestehende Website besprechen

Ihre Pakete: barrierefreie Website zum Festpreis

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  • Modernes Webdesign
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  • Kontaktformular
  • Barrierefreie Umsetzung Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
  • 3 Stockfotos inklusive Ihre Website profitiert von Bildern aus Datenbanken oder KI-generierten Fotos.
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Barrierefreiheit ist schon im Starter-Paket dabei, also in jedem Paket. Die Website bezahlen Sie einmal. Das sind Endpreise.

Ein One-Pager ist in der Regel in 2 bis 3 Wochen online, größere Websites in 4 bis 6 Wochen, jeweils ab Beauftragung. Alle Pakete im Vergleich finden Sie unter Website erstellen lassen. Die optionale WordPress-Betreuung gibt es ab 39 € im Monat.

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Verifizierte Bewertungen

Was meine Kunden sagen

Echte Google-Bewertungen: 4,9 von 5 Sternen

Google

Ich wollte ursprünglich nur ein paar Sachen an meiner alten Seite ändern lassen, weil sie einfach schon etwas in die Jahre gekommen war. Nach dem ersten Gespräch wurde mir dann gesagt, dass es sinnvol…

Google

Belumedia hat eine beeindruckende Expertise. Die für mich erstellte Website ist sehr modern, benutzerfreundlich und entspricht meinen Anforderungen und Wünschen. Insgesamt eine empfehlenswerte Wahl fü…

Das waren noch nicht alle.

Alle Bewertungen meiner Kunden finden Sie gesammelt auf einer Seite.

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Ihr Risiko ist klein: Festpreis, Ansprechpartner, Ihre Website

  • Festpreis: Sie kennen den Preis, bevor es losgeht.
  • Persönlicher Ansprechpartner: Sie sprechen mit mir, Benjemin Braun.
  • Ihre Website: Die fertige Website gehört Ihnen.
  • Klare Aussage statt Versprechen: Ich sage vorher, was ich umsetze und was nicht.
  • Absicherung: Meine Berufshaftpflichtversicherung bei Hiscox gibt Ihnen Sicherheit in der Zusammenarbeit.
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Wer steckt dahinter?

Ich bin Benjemin Braun, Webdesigner und Inhaber von beluMedia in Stralsund. Im Raum Vorpommern-Rügen treffen wir uns gern persönlich, sonst sprechen wir per Telefon oder Video. Ich baue Websites mit WordPress und Bricks Builder und achte von Anfang an auf Struktur, Lesbarkeit und Bedienbarkeit.

Zu meinen Projekten gehören unter anderem die Hausarztpraxis Stockinger und das Hotel Schweriner Hof, mehr unter Referenzen. Zum Datenschutz auf Ihrer neuen Website lesen Sie den DSGVO-Ratgeber.

Sie erreichen mich per E-Mail an info@beluMedia.de oder telefonisch unter +49 151 670 669 40.

Mit Benjemin Braun sprechen

FAQ: Häufige Fragen

Werfen Sie einen Blick in die FAQ, nehmen Sie direkt Kontakt auf oder öffnen Sie den KI-Chatbot.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von der Pflicht nach dem BFSG ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Wer größer ist und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbietet, muss die Anforderungen erfüllen. Das ist keine Rechtsberatung, im Zweifel klärt es ein Rechtsanwalt.
Seit dem 28. Juni 2025. Erfasst sind Dienstleistungen, die nach diesem Tag für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG). Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um, den European Accessibility Act. Die Marktüberwachung liegt bei den Ländern.
Als Maßstab dient die europäische Norm EN 301 549 in Version 3.2.1, die auf WCAG 2.1 Stufe A und AA verweist. Eine Überarbeitung der Norm mit Bezug auf WCAG 2.2 ist in Arbeit. Ich orientiere mich an WCAG 2.1 AA und beachte neue Kriterien aus 2.2, wo sinnvoll.
Barrierefreie Umsetzung gehört bei beluMedia zu den Website-Paketen, ab 1.499 € im Starter-Paket. Premium gibt es ab 2.499 €, Business ab 4.999 €. Für eine bestehende Website sage ich Ihnen nach einer Sichtung, ob eine Überarbeitung oder ein Neubau sinnvoller ist.
Nein, ein Overlay ersetzt keine saubere Umsetzung. Ein solches Plugin legt eine Bedienleiste über die Seite, ändert aber nicht deren Aufbau. Wirksame Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Seite: Struktur, Kontraste, Tastaturbedienung und Beschriftungen.
Die Marktüberwachung kann prüfen und Maßnahmen verlangen. Das Gesetz sieht Geldbußen bis zu 100.000 Euro vor, wenn eine Dienstleistung entgegen den Anforderungen angeboten wird (§ 37 BFSG). Das ist die Obergrenze, kein Regelfall.
Nicht pauschal. § 38 BFSG erlaubt bis zum 27. Juni 2030 vor allem den Weiterbetrieb von Produkten, die vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig eingesetzt wurden, und älterer Dienstleistungsverträge. Ob das für Ihre Website gilt, ist Einzelfall.
Nein. Barrierefreiheit betrifft Struktur, Kontraste und Bedienung, nicht den Stil. Gute Farben, klare Typografie und eine einfache Navigation passen zu modernem Design.