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KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act: Was Sie bis zum 2. August 2026 tun müssen

Ab August 2026 muss jeder Chatbot und jedes KI-Bild auf Ihrer Website erkennbar gekennzeichnet sein.

B. Braun 11 Min 12.06.2026

Am 2. August 2026 wird ein Teil des EU AI Act scharf gestellt, der fast jede kleine Website betrifft: die Pflicht, KI-Inhalte erkennbar zu kennzeichnen. Wer einen Chatbot auf der Buchungsseite hat, ein KI-Foto fürs Marketing nutzt oder Texte mit ChatGPT entwirft, fällt sehr wahrscheinlich darunter. Die meisten Inhaber haben davon noch nie gehört. Dabei ist das größte Risiko nicht das ferne EU-Bußgeld, sondern die schnelle Abmahnung durch einen Wettbewerber. In diesem Beitrag erfahren Sie in ruhiger Sprache, was genau gekennzeichnet werden muss, wo der Hinweis hingehört und wie Sie das mit ein paar Handgriffen sauber lösen. Es geht nicht um Panik, sondern um eine klare Liste, die Sie bis zum Stichtag in aller Ruhe abarbeiten.

Der 2. August 2026 als Stichtag

Der EU AI Act ist die erste umfassende KI-Regulierung der Welt. Er wird nicht auf einen Schlag aktiv, sondern in Stufen. Der Teil, der Sie als Website-Betreiber direkt angeht, sind die sogenannten Transparenzpflichten aus Artikel 50. Sie greifen ab dem 2. August 2026. Bis dahin müssen KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, und KI-generierte Inhalte so gekennzeichnet sein, dass ein normaler Besucher erkennt, womit er es zu tun hat. Das Prinzip ist einfach: Menschen sollen wissen, wann sie mit einer Maschine sprechen oder künstlich erzeugte Inhalte vor sich haben.

Wer sich an die DSGVO im Jahr 2018 erinnert, kennt das Muster schon. Damals herrschte erst Unsicherheit, dann kam eine Welle von Cookie-Bannern und Datenschutzerklärungen. Am Ende war es für die meisten Betriebe deutlich weniger dramatisch als befürchtet. Die KI-Kennzeichnung folgt einer ähnlichen Logik, ist technisch aber oft sogar einfacher umzusetzen. Wichtig ist nur, dass Sie den Stichtag nicht verschlafen und Ihre Website rechtzeitig einmal durchgehen. Ein gut vorbereiteter Betrieb hat die Sache an einem Nachmittag erledigt.

Stufenplan des EU AI Act: Wann welche Pflichten gelten
Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Geltungsbeginn der einzelnen Stufen.

Es lohnt sich, die Sache nicht als lästige Bürokratie abzutun, sondern als Teil eines größeren Trends. Transparenz darüber, wo KI im Spiel ist, wird in den nächsten Jahren ohnehin zum Standard im Netz. Wer das früh sauber umsetzt, wirkt auf Kunden seriöser als ein Betrieb, der hektisch nachbessert. Das gilt besonders für Branchen, in denen Vertrauen die halbe Miete ist, etwa bei Arztpraxen, Hotels oder Handwerkern mit langfristigen Kundenbeziehungen.

Wen die Pflicht wirklich betrifft

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: Das betrifft nur große Tech-Konzerne. Das stimmt nicht. Die Transparenzpflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, also auch für den Hotelier mit fünf Zimmern, die Einzelpraxis und den Handwerksbetrieb mit drei Mitarbeitern. Entscheidend ist nicht, wie groß Sie sind. Entscheidend ist, ob auf Ihrer Website KI-Systeme oder KI-Inhalte zum Einsatz kommen. Sobald ein Besucher mit einer KI schreibt oder künstlich erzeugte Inhalte sieht, sind Sie in der Verantwortung.

Hotelinhaber sitzt mit Laptop am Empfangstresen und prüft den KI-Chatbot auf seiner Buchungsseite
Kleine Betriebe mit Chatbot oder KI-Bildern sind genauso betroffen wie große Anbieter.

In der Praxis trifft das deutlich mehr Betriebe, als die meisten denken. Der Buchungs-Chatbot auf der Hotelseite fällt darunter. Das KI-Stimmungsbild für den Restaurant-Account ebenso. Und auch die mit ChatGPT vorformulierten Leistungstexte des Handwerkers können betroffen sein. Es geht nicht um die Frage, ob Sie ein KI-Profi sind, sondern schlicht darum, welche Werkzeuge bereits in Ihrem Alltag stecken.

Hilfreich ist ein kurzer, ehrlicher Selbst-Check. Gehen Sie Ihre Website und Ihre Marketing-Kanäle einmal in Ruhe durch und notieren Sie, an welchen Stellen KI im Spiel ist. Genau dieser Überblick fehlt vielen Inhabern, und ohne ihn lässt sich die Pflicht gar nicht sauber erfüllen. Wer einmal eine solche Liste erstellt hat, merkt schnell: Meist geht es um drei oder vier konkrete Stellen und nicht um ein unüberschaubares Chaos.

Schneller Selbst-Check: Wo nutze ich KI?

  • Läuft auf meiner Website ein Chatbot oder ein Bot-Widget, das Fragen beantwortet?
  • Habe ich KI-generierte Bilder auf der Website oder in Social-Media-Profilen im Einsatz?
  • Wurden Texte ganz oder teilweise von einer KI erstellt und unverändert veröffentlicht?
  • Nutze ich ein Terminbuchungs-Tool oder einen Assistenten, der auf KI basiert?
  • Gibt es automatisch generierte Produktbeschreibungen oder Bewertungen?

Artikel 50: Diese drei Inhaltstypen müssen gekennzeichnet werden

Damit Sie nicht im Detail verloren gehen, hilft eine grobe Einteilung. Im Kern geht es um drei Arten von Inhalten, die unter die Transparenzpflicht fallen. Jede davon hat ihre eigene Logik. Wenn Sie diese drei Säulen verstanden haben, können Sie fast jeden Fall auf Ihrer Website selbst einordnen. Der TÜV Rheinland unterscheidet bei Artikel 50 mehrere Pflichten, die sich für den Praxisalltag gut auf diese drei Inhaltstypen herunterbrechen lassen. Im Mittelpunkt steht immer dasselbe Grundprinzip: Ein durchschnittlicher Besucher muss die Kennzeichnung verstehen können.

Die erste Säule ist die direkte Interaktion mit einer KI, also typischerweise der Chatbot. Hier muss der Mensch erkennen, dass sein Gegenüber keine Person ist. Die zweite Säule sind KI-generierte oder bearbeitete Bilder, Audios und Videos. Sie müssen als künstlich erzeugt erkennbar sein. Die dritte Säule sind KI-generierte Texte, sofern sie ohne nennenswerte menschliche Kontrolle veröffentlicht werden und die Öffentlichkeit informieren sollen. Jede dieser Säulen schauen wir uns gleich im Detail an.

Das Grundprinzip

Eine einzige Zeile im Impressum reicht nicht aus. Die Kennzeichnung muss dort sichtbar sein, wo der jeweilige Inhalt erscheint: am Chatfenster, am Bild, am Text. Ein pauschaler Hinweis irgendwo auf der Seite erfüllt die Transparenzpflicht nicht, weil ein Besucher ihn an der entscheidenden Stelle gar nicht wahrnimmt.

Diese Unterscheidung ist wichtiger, als sie zunächst klingt. Genau hier liegt nämlich der häufigste Denkfehler. Viele Inhaber stellen sich vor, sie schreiben einmal einen Satz in die Datenschutzerklärung und sind fertig. So funktioniert es aber nicht. Die Kennzeichnung gehört an den Inhalt selbst, und je nach Inhaltstyp sieht sie unterschiedlich aus. Wer das von Anfang an richtig denkt, spart sich später den Ärger einer nachträglichen Korrektur.

Den Chatbot richtig kennzeichnen

Der Chatbot ist der häufigste Fall, und zum Glück auch der am einfachsten zu lösende. Sobald ein Besucher mit einem KI-gestützten Bot schreibt, muss er klar erkennen können, dass er nicht mit einem Menschen schreibt. Das Gesetz verlangt diese Information rechtzeitig, also bevor oder spätestens beim Beginn des Gesprächs und nicht erst nach zehn Nachrichten. In der Praxis lösen Sie das mit einer kurzen, gut sichtbaren Hinweiszeile direkt im Chatfenster. Wichtig ist nur, dass der Hinweis nicht im Kleingedruckten versteckt ist, sondern dort auftaucht, wo das Gespräch beginnt.

Eine gute Kennzeichnung ist freundlich und unaufdringlich formuliert. Sie soll niemanden abschrecken, sondern nur ehrlich informieren. Ein kurzer Begrüßungssatz des Bots, der offenlegt, dass hier eine KI antwortet, genügt völlig. Falls der Bot bei kniffligen Anliegen an einen Menschen übergeben kann, dürfen Sie das gleich dazuschreiben, denn es schafft Vertrauen. So wird aus einer Pflicht ein kleiner Service-Vorteil. Genau hier zeigt sich, dass eine sauber integrierte KI-Lösung mehr ist als ein zugekauftes Standard-Widget.

Illustration eines Chatfensters auf einer Website mit deutlich sichtbarem Hinweis dass eine KI antwortet
Der KI-Hinweis erscheint direkt zu Beginn des Chatfensters, sobald das Gespräch startet.

Ein konkretes Beispiel macht es greifbar. Stellen Sie sich vor, ein Gast öffnet auf Ihrer Hotelseite das Chatfenster, um nach freien Zimmern zu fragen. Noch bevor er seine erste Frage tippt, begrüßt ihn der Bot mit einer kurzen Zeile. Sie legt offen, dass hier eine KI antwortet und bei Bedarf an das Team weiterleitet. Der Gast weiß sofort, woran er ist, und stellt seine Frage trotzdem.

Technisch lässt sich so ein Hinweis bei den meisten Chat-Lösungen über die Einstellungen oder eine kleine Anpassung im Code hinterlegen. Wer den Chatbot von einer Agentur integrieren lässt, bekommt die Kennzeichnung idealerweise gleich richtig mitgeliefert. So müssen Sie nach dem Stichtag nicht nachträglich basteln.

Wenn Sie ohnehin über einen Chatbot nachdenken oder einen bestehenden überarbeiten lassen wollen, ist jetzt der richtige Moment. Wir setzen bei beluMedia auf individuell integrierte KI-Automatisierung, bei der die korrekte Kennzeichnung von Anfang an Teil der Lösung ist. So ist Ihr Bot ab Werk regelkonform, und Sie müssen sich um die rechtliche Seite nicht selbst kümmern. Gerade für kleine Betriebe ohne eigene IT-Abteilung nimmt das viel Unsicherheit aus dem Thema.

KI-Bilder sichtbar und maschinenlesbar machen

Bei KI-generierten Bildern wird es etwas technischer, aber auch das ist gut machbar. Der EU AI Act verlangt hier zwei Ebenen der Kennzeichnung, die Sie auseinanderhalten sollten. Zum einen soll ein Bild für den Menschen sichtbar als künstlich erzeugt erkennbar sein, etwa durch einen kurzen Hinweis an oder unter dem Bild. Zum anderen soll die KI-Herkunft maschinenlesbar im Bild hinterlegt sein, also als technische Markierung, die Programme auslesen können. Diese zweite Ebene wird oft als Wasserzeichen oder als Eintrag in den Metadaten umgesetzt.

Für den Alltag eines kleinen Betriebs zählt vor allem die sichtbare Kennzeichnung, und die ist mit wenig Aufwand erfüllt. Ein kurzer Zusatz in der Bildunterschrift, der das Bild als KI-generiert ausweist, ist bereits ein großer Schritt. Die maschinenlesbare Markierung liefern viele moderne KI-Bildgeneratoren inzwischen automatisch mit, sodass Sie hier oft nichts zusätzlich tun müssen. Wichtig ist nur, dass Sie wissen, welche Ihrer Bilder überhaupt mit KI erzeugt wurden, denn nur die brauchen eine Kennzeichnung. Ein klassisches Foto von Ihrem Fotografen bleibt unberührt.

InhaltstypSichtbare KennzeichnungMaschinenlesbar nötig?
ChatbotHinweis im ChatfensterNein
KI-BildHinweis an oder unter dem BildJa, meist automatisch
KI-Video / AudioHinweis im Player oder BeschreibungJa
KI-Text (rein automatisch)Hinweis am TextNein

Ein praktischer Tipp aus der Beratung: Legen Sie sich eine feste Standard-Formulierung zurecht, die Sie immer verwenden, etwa einen kurzen Zusatz für Bildunterschriften. So müssen Sie nicht jedes Mal neu überlegen und bleiben über alle Inhalte hinweg einheitlich. Das wirkt nach außen professionell und macht es Ihnen intern leichter, den Überblick zu behalten. Wer viele Bilder pflegt, kann diese Logik direkt in seinem Content-Management-System hinterlegen. Die maschinenlesbare Ebene hängt eng damit zusammen, wie KI-Systeme Ihre Website überhaupt verstehen, und genau hier hilft eine sauber strukturierte, KI-fähige Seite: Mit unserem kostenlosen llms.txt Generator machen Sie Ihre Inhalte für KI-Systeme transparent lesbar, was gut zur Idee der KI-Kennzeichnung passt.

KI-generierte Texte und die Redaktions-Ausnahme

Bei Texten gibt es eine wichtige Entlastung, die viele Inhaber beruhigen dürfte. Die Pflicht trifft vor allem rein maschinell erzeugte Texte, die ohne nennenswerte menschliche Prüfung veröffentlicht werden und die Öffentlichkeit über Themen von allgemeinem Interesse informieren. Sobald aber ein Mensch den Text kontrolliert, überarbeitet und die Verantwortung dafür übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht in der Regel. Genau hier steckt für kleine Betriebe die gute Nachricht, denn die meisten nutzen KI ohnehin nur als Entwurfshilfe.

Wenn Sie also einen Leistungstext mit ChatGPT vorformulieren, ihn dann aber durchlesen, anpassen, mit Ihren eigenen Worten ergänzen und freigeben, haben Sie die nötige redaktionelle Kontrolle ausgeübt. Der Haufe-Verlag weist in seiner Einordnung darauf hin, dass diese menschliche Letztverantwortung das entscheidende Kriterium ist. Trotzdem lohnt sich eine kleine Dokumentation. Notieren Sie sich grob, welche Inhalte Sie wie bearbeitet haben, damit Sie im Zweifel belegen können, dass ein Mensch beteiligt war. Genau dieser Nachweis ist einer der Punkte, an denen viele unsicher sind.

Diese Ausnahme bedeutet aber nicht, dass Sie KI bei Texten völlig sorglos einsetzen dürfen. Wer einen kompletten Ratgeber ungeprüft von einer KI schreiben lässt und unverändert online stellt, bewegt sich auf dünnem Eis, rechtlich wie inhaltlich. KI-Texte ohne Kontrolle enthalten häufig Fehler, wirken austauschbar und ranken bei Google schlechter. Die redaktionelle Kontrolle, die Sie aus rechtlicher Sicht ohnehin brauchen, zahlt sich also gleich doppelt aus.

Die Umsetzung auf Ihrer Website Schritt für Schritt

Jetzt wird es konkret. Damit aus dem Thema kein Dauerprojekt wird, hilft eine klare Reihenfolge, die Sie einmal durcharbeiten und danach abhaken. Die folgenden Schritte führen Sie vom ersten Überblick bis zur fertigen Kennzeichnung, und keiner davon verlangt tiefes Fachwissen. Wer mag, erledigt das selbst. Wer lieber auf Nummer sicher geht, lässt es im Zuge eines Website-Updates miterledigen. Wichtig ist nur, dass Sie nichts vergessen.

  1. Bestandsaufnahme machen

    Gehen Sie Website und Social-Media-Kanäle durch und notieren Sie jede Stelle, an der KI im Spiel ist. Diese Liste ist Ihre Grundlage für alles Weitere.

  2. Chatbot kennzeichnen

    Hinterlegen Sie einen sichtbaren Hinweis im Chatfenster, der das Gegenüber als KI ausweist. Prüfen Sie, ob die Einstellung dauerhaft aktiv bleibt.

  3. KI-Bilder markieren

    Ergänzen Sie bei jedem KI-Bild einen kurzen sichtbaren Hinweis und prüfen Sie, ob Ihr Generator bereits eine maschinenlesbare Markierung setzt.

  4. Texte einordnen

    Klären Sie für Ihre Texte, ob ein Mensch die redaktionelle Kontrolle ausgeübt hat. Wo nicht, kennzeichnen oder überarbeiten Sie den Inhalt.

  5. Dokumentieren

    Halten Sie kurz fest, welche Inhalte Sie wie behandelt haben. Diese Notiz ist im Streitfall Ihr einfachster Nachweis.

  6. Regelmäßig prüfen

    Setzen Sie sich eine wiederkehrende Erinnerung, neue Inhalte vor der Veröffentlichung kurz auf KI-Kennzeichnung zu prüfen.

Sie merken: Die einzelnen Hinweise sind kurz und unkompliziert. Wenn Sie sie sauber in Ihre Website einbauen, ist der größte Teil der Arbeit getan. Ein typischer Chatbot-Hinweis sagt dem Besucher schlicht, dass er mit einem KI-Assistenten schreibt, der bei Bedarf an das Team weiterleitet. Und ein Bild-Hinweis macht einfach klar, dass die Abbildung mit KI erstellt wurde. Sie sehen daran: Die Formulierungen dürfen bewusst schlicht bleiben.

Wenn Sie ohnehin gerade Ihre Seite überarbeiten lassen oder eine neue planen, lohnt es sich, die Kennzeichnung gleich mitzudenken. Eine professionell gebaute Website lässt sich an solchen Stellen sauber pflegen, ohne dass jedes Mal ein Entwickler ran muss. Genau das ist ein Vorteil individueller Lösungen gegenüber starren Baukästen, die schnell an Grenzen stoßen, sobald es um eigene Hinweise und kleine technische Anpassungen geht. Bei einem Thema wie diesem zeigt sich, ob eine Seite wirklich wartbar gebaut wurde. Wer hier unsicher ist, findet im DSGVO-Ratgeber für Websites bereits viele verwandte Pflichten gut erklärt.

Warum Abmahnungen das eigentliche Risiko sind

An dieser Stelle ist ein nüchterner Blick auf das tatsächliche Risiko wichtig, denn hier kursieren viele übertriebene Schreckensszenarien. Die hohen Bußgelder, die im Zusammenhang mit dem EU AI Act oft genannt werden, zielen auf große Anbieter von KI-Systemen, nicht auf den Hotelier mit Buchungs-Chatbot. Für kleine Betriebe sehen die Behörden zudem abgestufte und verhältnismäßige Reaktionen vor. Das eigentliche, realistische Risiko für einen kleinen Betrieb liegt viel näher: die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Konkurrenten.

Dieses Muster kennen wir aus dem Datenschutz. Sobald eine neue Pflicht gilt, gibt es Wettbewerber und spezialisierte Kanzleien, die gezielt nach Verstößen suchen und kostenpflichtige Abmahnungen verschicken. Wer seinen Chatbot oder seine KI-Bilder nicht gekennzeichnet hat, bietet eine einfache Angriffsfläche. Eine solche Abmahnung kostet Zeit, Nerven und im Zweifel Geld, und sie kommt deutlich schneller als jede Behörde. Genau deshalb ist die Kennzeichnung weniger eine Frage des Bußgelds als eine Frage, sich gegen unnötigen Ärger abzusichern.

Die gute Nachricht ist, wie unkompliziert die Absicherung dagegen ausfällt. Eine saubere Kennzeichnung an den richtigen Stellen nimmt einem Abmahner schlicht den Grund. Sie müssen also kein Compliance-Experte werden, sondern nur ein paar sichtbare Hinweise korrekt platzieren. Wer das einmal ordentlich erledigt hat, kann dem Stichtag entspannt entgegensehen. Und wer eine Website betreibt, die sich gut pflegen lässt, hält sie ohnehin leichter aktuell, was auch für die barrierefreie Gestaltung und andere kommende Pflichten gilt.

Fazit: Ruhig vorbereiten statt hektisch reagieren

Die KI-Kennzeichnungspflicht klingt im ersten Moment nach großem Aufwand, ist in der Praxis aber gut beherrschbar. Sie betrifft jeden Betrieb, der einen Chatbot, KI-Bilder oder ungeprüfte KI-Texte einsetzt, also einen großen Teil der kleinen Unternehmen. Im Kern geht es darum, an drei Stellen für Klarheit zu sorgen: beim Chatbot, bei KI-Bildern und bei rein maschinell erzeugten Texten. Ein pauschaler Hinweis im Impressum genügt nicht, die Kennzeichnung gehört an den jeweiligen Inhalt.

Wenn Sie die Sache rechtzeitig angehen, ist sie an einem Nachmittag erledigt, und Sie sind gegen den häufigsten Ärger gut abgesichert: die Abmahnung durch Wettbewerber. beluMedia ist eine Webdesign-Agentur aus Stralsund, die individuelle WordPress-Websites mit Bricks Builder für kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern baut, samt sauber integrierter und korrekt gekennzeichneter KI-Funktionen. Eine gute Website ist für uns kein Template-Baukasten, sondern individuelle Programmierung, die sich genau an solche neuen Anforderungen anpassen lässt.

Illustration einer aufgeräumten Checkliste mit abgehakten Punkten zur KI-Kennzeichnung einer Website
Mit einer klaren Liste lässt sich die Kennzeichnung in einem Durchgang erledigen.

Am Ende bleibt eine einfache Erkenntnis: Transparenz darüber, wo KI mitwirkt, wird zum Normalfall im Netz, und wer das früh sauber umsetzt, gewinnt Vertrauen statt Probleme. Sehen Sie den Stichtag also nicht als Bedrohung, sondern als Anlass, Ihre Website einmal aufzuräumen. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen oder unsicher sind, ob Ihre Seite alle Stellen abdeckt, schauen wir gemeinsam drüber. Lieber jetzt in Ruhe vorbereiten als nach dem 2. August 2026 hektisch reagieren.

Website fit für die KI-Kennzeichnung machen

Schicken Sie uns einfach Ihre URL. Wir schauen uns Chatbot, Bilder und Texte an, sagen Ihnen ehrlich, wo Handlungsbedarf besteht, und nennen Ihnen die einfachsten Lösungen. Das Ganze ist unverbindlich und ohne Verkaufsgespräch, damit Sie dem Stichtag am Ende entspannt entgegensehen.

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Benjemin Braun

Benjemin Braun

Gründer, beluMedia · Stralsund

Benjemin Braun (Jahrgang 1996) ist Gründer von beluMedia. Schon mit zwölf Jahren baute er seine erste Website. Nach seiner Ausbildung zum Hotelfachmann hat er 2023 seine Leidenschaft zum Beruf gemacht und bietet seitdem professionelles Webdesign an. Er ist geprüfter Web-Designer (ILS), ein staatlich zugelassener Fernlehrgang. Sein Fokus: Websites, die begeistern und verkaufen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema KI-Kennzeichnungspflicht

In den meisten Fällen ja: Sobald ein Besucher mit einem KI-gestützten Chatbot schreibt, muss er erkennen können, dass er nicht mit einem Menschen schreibt. Der Hinweis erscheint sichtbar zu Beginn des Chatfensters und nicht erst im Impressum. Eine kurze, freundliche Begrüßung des Bots, die die KI-Herkunft offenlegt, genügt. Das gilt ab dem 2. August 2026 und unabhängig von der Größe Ihres Betriebs.
Die Transparenzpflichten: Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Das bedeutet, dass KI-Systeme, die mit Menschen interagieren, und KI-generierte Inhalte erkennbar gekennzeichnet sein müssen. Betroffen sind vor allem Chatbots, KI-generierte Bilder und rein maschinell erstellte Texte. Die Regel gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, also auch für kleine Betriebe.
Meist nicht: Wenn Sie einen Text mit KI entwerfen, ihn dann aber durchlesen, überarbeiten und freigeben, haben Sie die redaktionelle Kontrolle ausgeübt. Damit entfällt die Kennzeichnungspflicht in der Regel. Die Pflicht trifft vor allem rein maschinell erzeugte Texte, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden. Notieren Sie sich trotzdem kurz, wie Sie Inhalte bearbeitet haben, um es im Zweifel belegen zu können.
Sehr wahrscheinlich ja: Die Transparenzpflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Entscheidend ist nicht, wie groß Sie sind, sondern ob auf Ihrer Website KI-Systeme oder KI-Inhalte zum Einsatz kommen. Ein Chatbot, ein KI-generiertes Foto oder ein ungeprüft veröffentlichter KI-Text genügen bereits. Ein kurzer Selbst-Check zeigt Ihnen schnell, an welchen Stellen Ihres Auftritts KI überhaupt im Spiel ist.
Nein: Ein pauschaler Satz im Impressum oder in der Datenschutzerklärung erfüllt die Pflicht nicht. Die Kennzeichnung muss dort erscheinen, wo der KI-Inhalt tatsächlich auftaucht: am Chatfenster, am KI-Bild oder am Text. Ein Besucher soll genau an der Stelle erkennen, dass KI im Spiel ist, an der er dem Inhalt begegnet. Genau das ist der häufigste Denkfehler bei diesem Thema.
Ja, auf zwei Ebenen: KI-generierte Bilder müssen für Menschen sichtbar als künstlich erzeugt erkennbar sein, etwa durch einen kurzen Hinweis an oder unter dem Bild. Zusätzlich soll die KI-Herkunft maschinenlesbar im Bild hinterlegt sein. Diese technische Markierung liefern viele moderne Bildgeneratoren inzwischen automatisch mit. Für kleine Betriebe ist vor allem die sichtbare Kennzeichnung wichtig und mit wenig Aufwand erfüllbar.
Für KMU eher nicht: Die hohen Bußgelder zielen auf große Anbieter von KI-Systemen, nicht auf kleine Betriebe mit Buchungs-Chatbot. Für KMU sind abgestufte und verhältnismäßige Reaktionen vorgesehen. Das realistische Risiko für kleine Betriebe ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Konkurrenten. Eine saubere Kennzeichnung nimmt einem Abmahner schlicht den Grund und sichert Sie unkompliziert ab.
Eine Agentur oder IHK: Die technische Umsetzung der Kennzeichnung lässt sich gut im Rahmen eines Website-Updates erledigen, etwa durch eine Webdesign-Agentur, die Chatbot und Hinweise sauber integriert. Für rechtliche Detailfragen zu Ihrem Einzelfall ist eine spezialisierte Kanzlei oder Ihre IHK die richtige Anlaufstelle. Bei beluMedia wird die korrekte Kennzeichnung bei integrierten KI-Funktionen von Anfang an mitgedacht, sodass Ihr Auftritt ab Werk regelkonform ist.